Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die Tatsache, dass zum einen die gesetzliche Rente immer weiter schrumpfen wird und zu anderen immer weniger Erwerbstätige für die zukünftigen Rentenansprüche aufkommen können, macht eine betriebliche Altersvorsorge gerade in der heutigen Zeit so interessant. Die betriebliche Altersvorsorge gehört neben der Riester-Rente zur zweiten Schicht im Schichtenmodell der Altersvorsorge.

Schon seit über 100 Jahren ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz: bAV –ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Im vergangenen Jahr (Stand: 2018) haben sich über 17 Mio. Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden. Diese ist neben der Riester-Rente die zweite Schicht im Schichtenmodell der Altersvorsorge.

Eine betriebliche Altersvorsorge ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sinnvoll.

Schon gewusst?

Die Leistungen einer bAV werden an dich grundsätzlich als eine lebenslange Rente gezahlt. Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch noch die betriebliche Altersversorgung. Diese fällt auch unter den Begriff der bAV und war die ursprüngliche Form der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser haben die Unternehmen selbstständig ein Vermögen angespart und dieses an die Mitarbeiter als Rente ausbezahlt. Doch heutzutage gibt es weitaus mehr Formen einer bAV.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Direktzusage oder Pensionskasse

  • Dabei wird dir vom Arbeitgeber eine Renten- oder – Kapitalleistung in deinem Ruhestand zugesagt.
  • Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge für dich.
  • Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionrückstellungen in der Zeit, wo du für das Unternehmen tätig bist.

Pensionsfonds

  • Bei diesem erwirbst du als Arbeitnehmer rechtliche Ansprüche auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Pensionfonds
  • Das angesparte Versorgungskapital wird von der Versorgungseinrichtung relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert, somit sind höhere Versorgungsleistungen möglich. Doch die Rückzahlung der Beiträge bleibt für dich dennoch garantiert.

Direktversicherung

  • Dein Arbeitgeber schließt bei einer Versicherungsgesellschaft eine Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung für dich ab. Begünstigter bist und bleibst du.
  • Dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge dafür.
  • Die Direktversicherung kann aber auch förderungsfähig als eine Art „Riester“ für Zulagen geführt werden.

Unterstützungskasse

  • Dabei wird dir von deinem Arbeitgeber eine Altersversorgung versprochen, die von einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung kommt. Diese erhält das Kapital von mehreren Trägerunternehmen.
  • Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge für dich.
  • Aber: Du erwirbst keinen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung/Leistung der Vorsorge.

Welche dieser Formen letztendlich angeboten wird, hängt immer vom Arbeitgeber selbst ab.

Das musst du außerdem über die betriebliche Altersvorsorge wissen!

Die Entgeltumwandlung als Alternative

Doch neben den oben genannten Varianten gibt es auch noch die sogenannte „Entgeltumwandlung“. Auf diese hast du grundsätzlich in jedem Betrieb einen gesetzlichen Anspruch. Unter einer Entgeltumwandlung versteht man, dass du als Arbeitnehmer Teile deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen lässt. Wichtig ist, dass eine Entgeltumwandlung mit einer Steuerersparnis gefördert wird. Der Betrag von der Entgeltumwandlung wird dir direkt vom Bruttogehalt abgezogen, somit fallen die Abgaben von Steuer und Sozialversicherung für dich geringer aus. Je nach deiner Steuerklasse kann die daraus folgende Steuerersparnis unterschiedlich hoch für dich ausfallen.

Warum ist eine bAV für den Arbeitgeber interessant?

Der Ursprungsgedanke war, mit einer betrieblichen Altersvorsorge den Arbeitnehmer im Alter abzusichern. Das bleibt auch der Kerngedanke hinter einer bAV. Doch auch andere Gründe können für den Arbeitgeber eine Rolle spielen, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Zum einen können die Unternehmer ihre Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden und ihr Unternehmen attraktiver gestalten. Doch auch der wirtschaftliche Gedanke spielt bei der Entscheidung für eine bAV eine wichtige Rolle: Für jeden Beitrag zur bAV zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Und Zuschüsse zur bAV statt einer Lohnerhöhung führen für deinen Arbeitgeber ebenfalls zu geringeren Sozialabgaben.

Tipps und Tricks für dich!

Suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber!

Grundsätzlich musst du dich immer selbst bei deinem Arbeitgeber informieren, ob und inwiefern er eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Unser Tipp: Oftmals wird nicht gleich klar, ob in deinem Unternehmen eine bAV angeboten wird. Suche deswegen unvoreingenommen das Gespräch mit deinem Chef oder deiner Personalabteilung. Das verschafft dir in den meisten Fällen die nötige Klarheit.

BAV statt der Lohnerhöhung?

Wenn die Gehaltsverhandlungen zwischen dir und deiner Führungskraft nicht erfolgreich sind, ist das erstmal kein Grund zum verzweifeln. In diesem Fall lohnt es sich, die bAV noch einmal ansprechen. Oft lässt sich dann der Kompromiss finden, dass der Chef statt der Lohnerhöhung die Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge aufstockt.