Riester-Rente

Riester-Rente

Jeden Monat für das Alter sparen und dafür noch Geld vom Staat bekommen: Wenn du jetzt denkst, dass es so etwas in der Praxis nicht gibt, dann müssen wir dich leider enttäuschen. Denn genau dieses Prinzip steckt hinter der bekannten „Riester-Rente“. Die nach ihrem Erfinder Walter Riester benannte Riester-Rente dient zur Bekämpfung der immer größer werdenden Altersarmut in der Bundesrepublik und erfreut sich auch heute noch einer großen Beliebtheit im Bereich der Altersvorsorge.

Doch wie genau funktioniert die Riester-Rente in der Praxis und welche Rolle hat der Staat dabei? Für welchen Personenkreis eignet sich die Riester-Rente? Und was gibt es sonst noch wichtiges über die Riester zu wissen?

Wusstest du schon?

Die Riester-Rente ist vergleichbar mit einer privaten Rentenvorsorge und eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat entweder steuerlich oder mit Altersvorsorgezulagen begünstigt wird. Sie gehört wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zur zweiten Schicht der Altersvorsorge in Deutschland.

Der Riester-Vertrag wird monatlich bespart und ab Rentenbeginn jeden Monat mit einer Rente an dich ausgezahlt. Wahlweise kannst du dir aber auch bis zu 30% des Riesterguthabens in einer Summe auszahlen lassen. Beachte, dass die monatliche Riester-Rente bei der Auszahlung einer nachgelagert besteuert wird und somit dem Steuerabzug unterliegt.

Wie genau dein Riester-Vertrag begünstigt wird, entscheidet dein zuständiges Finanzamt mit der so genannten „Günstigerprüfung“. Dazu gleich mehr.

Berechne jetzt bequem deine Riester-Rente!

Betrag und Zulagen der Riester-Rente

Widmen wir uns zuerst den Zahlen, die rund um die Riester eine große Rolle spielen. Um für deine Riester-Rente die vollen Zulagen vom Staat zu bekommen, musst du jährlich 4% (maximal 2100,00€ pro Jahr) von deinem Vorjahresbruttoeinkommen in deinen Vertrag einbezahlen. Wenn das der Fall ist, erhältst du die folgenden Zulagen direkt auf deinen Riestervertrag gutgeschrieben:

  • 175,00€ Grundzulage jährlich (seit 2018; davor 154,00€)
  • 200,00€ einmalig bei Berufseinstieg (bis zum 25. Lebensjahr)
  • 185,00€ Kinderzulage jährlich für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde
  • 300,00€ Kinderzulage jährlich für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde

Ein Beispiel zur Berechnung der Riester-Rente!

Max hat im Vorjahr ein Vorjahresbrutto in Höhe von 68.000€ verdient.

Er hat zwei Kinder, ein Kind wurde 2005 und das andere 2009 geboren.

Wie hoch sind seine Zulagen? Was muss er monatlich in seinen Vertrag einzahlen?

68.000€ mal 4% ergibt = 2.720,00€ → Jedoch können nur maximal 2.100,00€ jährlich in einen Riestervertrag einbezahlt werden!

Somit rechnen wir:

2.100,00

-175,00€ (Grundzulage)

-185,00€ (Kinderzulage vor 2008)

-300,00€ (Kinderzulage nach 2008)


= 1.440,00€ (müssen von Max jährlich selbst einbezahlt werden) → Im Monat zahlt er selbst nur 120,00€

Mit dem Beispiel möchten wir noch einmal verdeutlichen: Max erhält somit jedes Jahr 2.100,00€, die direkt seinem Riester-Vertrag gutgeschrieben werden. Von diesen 2.100,00€ muss er aber nur 1.440,00€ (120,00€ monatlich) selbst einbezahlen, die restlichen 660,00€ werden ihm sozusagen vom Staat bzw. dem Finanzamt als Zulage „geschenkt“.

Das musst du außerdem über die Riester-Rente wissen!

Zulagen oder doch die Steuerersparnis?

Du kannst die Beiträge zur Riesterrente übrigens auch steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass du die gezahlten Riesterbeiträge auf deiner Steuererklärung mit angeben kannst und diese dadurch dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Und ein geringeres zu versteuerndes Einkommen bedeutet im Umkehrschluss, dass du weniger Steuern zahlen musst und eine Steuerersparnis hast. Teilweise kann diese Steuerersparnis die Höhe der Riesterzulagen übersteigen. Und damit sind wir auch wieder bei der „Günstigerprüfung“:

Bei dieser berechnet das Finanzamt die Steuerersparnis und stellt diese den Riesterzulagen gegenüber. Wenn die Steuerersparnis größer als die Zulagenhöhe ausfällt, erhältst du natürlich die Steuerersparnis in Form einer Steuererstattung.

Wenn jedoch die Zulagen größer ausfallen, erhältst du stattdessen die vollen Zulagen vom Staat ohne die Steuererstattung. Wichtig: Eine Günstigerprüfung kann also nur zu deinem Vorteil sein und dich nicht schlechter stellen.

Wer kann Riesterzulagen beantragen?

Geförderter Personenkreis:

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Azubis
  • Richter, Beamte, Berufssoldaten, Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld
  • Ehegatten vom geförderten Personenkreis, die selbst nicht förderberechtigt sind

Nicht förderberechtigt:

  • Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind
  • Studenten ohne jegliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Rentner und Pensionäre
  • Sozialhilfeempfänger
  • Personen, die freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen

Schädliche Verwendung vermeiden!

Achtung bei einer vorzeitigen Auflösung oder Auszahlung des Riester-Vertrags!: Diese stellt eine „schädliche Verwendung“ dar und führt immer zum kompletten Verlust der bereits gewährten Riester-Zulage oder Steuerersparnis. Ausnahme: Du kannst dir bis zu 75% oder 100% zulagenunschädlich für wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf/Erneuerung einer Immobilie o.ä.) vom Riester-Vertrag auszahlen lassen.

Doch eine schädliche Verwendung liegt auch vor, wenn dein Riestervermögen bei Todesfall an deine Erben geht. Nicht schädlich ist übrigens der Übertrag des Riestervermögens bei Todesfall auf einen riesterzertifizierten Vertrag vom Ehegatten.

Deswegen raten wir dir grundsätzlich, deinen Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern beitragsfrei zu stellen. Damit rettest du deine bereits geleistete Zulage vom Staat oder die Steuerersparnis.

Zulagen richtig beantragen!

Deine Riester-Zulagen beantragst du mit einem „Dauerzulagenantrag“: Diesen reichst du einfach ausgefüllt bei deinem Versicherer oder Anbieter der Riester-Rente ein. Somit sparst du dir die jährliche Beantragung der Zulagen oder der Steuerersparnis. In der Regel wird dir der Dauerzulagenantrag von deiner Versicherungsgesellschaft am Jahresanfang zum Ausfüllen zugeschickt.

Kostenfalle „Riester“!

Bevor du dich für einen Riester-Vertrag entscheidest, lohnt sich immer ein Vergleich. Denn besonders die Abschlusskosten und die laufenden Kosten können von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich ausfallen. Entscheide dich also nicht voreilig für das erste Angebot, sondern vergleiche die vorgestellten Riester-Verträge sorgfältig!