Rürup Rente bzw. Basis Rente – als Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Coaches

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde speziell für Selbständige und Freiberufler entwickelt, die nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind. Aber auch Arbeitnehmer können von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente profitieren. Die Rürup-Rente ist ein essentieller Bestandteil insbesondere für Selbstständige, um ihre Rentenlücke zu füllen, da die meisten Selbstständigen nicht in die gesetzliche Rente einzahlen (müssen).

1. Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorgeform, die staatlich gefördert wird. Sie wurde nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup benannt, der dieses Modell der Altersvorsorge konzipiert hat.

1.1 Merkmale der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente unterscheidet sich von anderen Altersvorsorgeformen durch ihre spezifischen Merkmale:

  • Sie ist kapitalgedeckt, d.h., die Beiträge der Versicherten werden angespart und zur Auszahlung der Rentenleistungen verwendet.
  • Sie ist steuerlich begünstigt. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt.
  • Sie ist unkündbar und kann nicht vererbt, veräußert oder beliehen werden. Dies dient dem Schutz des angesparten Kapitals und der Sicherstellung einer lebenslangen Rentenzahlung.

2. Vorteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie zu einer attraktiven Option für die Altersvorsorge machen.

2.1 Steuerliche Vorteile

Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast in der Ansparphase.

2.2 Sicherheit

Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt. Das bedeutet, dass die angesparten Beiträge und die daraus resultierenden Rentenzahlungen, unabhängig von der demografischen Entwicklung sind. Jeder ist ist somit auch selbst seines Schmiedes Glück. Wer mehr einzahlt, erzielt höhere Renditen und damit auch eine potenziell höhere Rente. Es wird dabei nicht wie bei der staatlichen Rente aus einem allgemeinem Topf alles auf alle verteilt.

2.3 Flexibilität

Die Rürup-Rente bietet eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragszahlungen, jedenfalls dann, wenn man nicht über monatliche Einzahlung anspart, sondern über Einmalzahlungen bzw. Zuzahlungen. So kann ein Selbstständiger in einem Jahr mit hohem Gewinn mehr einzahlen und gleichzeitig seine Steuerlast senken. In Jahren mit weniger Gewinn oder Verlust, wird eben gar nichts oder weniger Geld eingezahlt!

3. Nachteile der Rürup-Rente

Trotz ihrer Vorteile gibt es auch einige Nachteile, die bei der Entscheidung für eine Rürup-Rente berücksichtigt werden sollten.

3.1 Unflexibilität bei der Auszahlung

Die Rürup-Rente muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Es gibt keine Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einmal auszuzahlen.

3.2 Unkündbarkeit

Einmal abgeschlossen, kann ein Rürup-Vertrag nicht gekündigt werden. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch möglich.

3.3 Besteuerung in der Auszahlungsphase

Obwohl die Beiträge zur Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, sind die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig, jedoch häufig mit einem niedrigerem Steuersatz, als noch zu Berufszeiten. Diese Tatsache ist jedoch der eigentliche Vorteil der Basis-Rente. Denn die Rürup-Rente ermöglicht ein steuerfreies Vermehren des Geldes in der Ansparphase. Statt das Geld erst zu versteuern und dann anzusparen, kann auf diese Weise der Zinseszinseffekt für den Ansparen arbeiten und wesentlich mehr erwirtschaften!

4. Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Die Rürup-Rente ist besonders attraktiv für Selbständige und Freiberufler, die nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind. Sie können von den steuerlichen Vorteilen profitieren und ihre Altersvorsorge flexibel gestalten. Für Angestellte und Arbeitnehmer könnte häufig eine Riester-Rente oder private Rentenversicherung attraktiver sein.

Aber auch für Arbeitnehmer kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Vor allem für Gutverdiener, die die Höchstbeträge ausschöpfen möchten, kann die Rürup-Rente attraktiv sein.

5. Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente funktioniert nach dem Prinzip der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Versicherten zahlen Beiträge in einen Rürup-Vertrag ein, die angespart und angelegt werden. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen beginnen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres.

5.1 Beitragszahlung

Die Höhe und der Zeitpunkt der Beitragszahlungen sind flexibel. Sie können als feste monatliche Beträge, als Einmalzahlungen oder als eine Kombination aus beiden erfolgen.

5.2 Rentenzahlung

Die Rentenzahlungen beginnen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und werden lebenslang ausgezahlt. Es besteht keine Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einmal auszuzahlen.

6. Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente

Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

6.1 Ansparphase

In der Ansparphase werden die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast.

6.2 Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase sind die Rentenzahlungen voll steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil der Rente erhöht sich jährlich, bis im Jahr 2040 100% der Rente zu versteuern sind.

7. Rürup-Rente und Sozialabgaben

Neben den Steuern fallen in der Auszahlungsphase auch Sozialversicherungsbeiträge an. Dies sind die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

8. Rürup-Rente und Hinterbliebenenschutz

Die Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag können nicht vererbt werden. Es ist jedoch möglich, einen Hinterbliebenenschutz zu verankern.

9. Rürup-Rente und Pfändungsschutz

Die Rürup-Rente genießt einen hohen Pfändungsschutz. Das angesparte Kapital ist in der Regel vor Zugriffen von Gläubigern geschützt.

10. Rürup-Rente und Insolvenz

Auch im Falle einer Insolvenz ist das angesparte Kapital in der Rürup-Rente geschützt. Es fällt nicht in die Insolvenzmasse und steht dem Versicherten im Alter zur Verfügung.

11. Rürup-Rente und Hartz IV

Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist auch vor einem Zugriff durch das Jobcenter geschützt. Es wird nicht auf das Vermögen angerechnet und beeinflusst daher nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Zusammenfassung

Die Rürup-Rente ist eine attraktive Form der Altersvorsorge für Selbständige und Arbeitnehmer. Sie bietet steuerliche Vorteile, Sicherheit und Flexibilität. Allerdings sollten die Nachteile, wie die Besteuerung in der Auszahlungsphase und die Unflexibilität bei der Auszahlung, bei der Entscheidung für eine Rürup-Rente berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, die Entscheidung für eine Rürup-Rente sorgfältig zu überlegen und sich dabei professionell beraten zu lassen.