Krankenkassenvergleich der gesetzlichen Kassen
Das Vergleichen der einzelnen Kassen ist nicht nur legitim, sondern kann sich auch lohnen. Einsparungen von 2% auf dein Bruttojahresgehalt sind durchaus möglich! Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich sowohl in ihrem Beitrag, als auch in den Leistungen. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung bieten die gesetzlichen Krankenkassen alle das gleiche Leistungsniveau an. In vielen Bereichen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen jedoch stark. Bevor Du die gesetzlichen Krankenkassen vergleichst, solltest Du Dir zuerst einmal klarmachen, welcher Aspekt Dir persönlich sehr wichtig ist. Ist es tatsächlich nur die Höhe des Beitrags, oder geht es Dir um die Wahrnehmung für Dich wichtiger Zusatzleistungen? Auch die Art und Qualität der Beratung unterscheidet sich stark von Kasse zu Kasse. Im Krankenkassenvergleich findest Du die passende gesetzliche Krankenversicherung für Deine Bedürfnisse.
Kann ich einfach so meine gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen ist in der Regel immer möglich und einfach. Der Krankenversicherungswechsel erfolgt innerhalb einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer jedoch in den letzten 12 Monaten seine Krankenversicherung gewechselt hat, ist bis zum Ablauf dieser Frist an diesen Anbieter gebunden. Versicherte können jedoch ihre Krankenkasse kündigen und wechseln, wenn ihr Versicherer erstmalig einen Zusatzbeitrag einführt, oder diesen erhöht. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem sie über die Erhöhung der Zusatzbeiträge informiert wurden. Inzwischen bieten die meisten GKV Anbieter auch einen Wechselservice an. Hierbei kündigt die neue Krankenkasse bei der alten, sodass bürokratische Hürden sehr klein gehalten werden.
Wie schnell kann ich die Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Du mindestens 12 Monate bei deiner bisherigen Krankenkasse versichert warst oder diese ihren Zusatzbeitrag erhöht. Deine Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende.Zusätzlich besteht immer dann ein sofortiges Wechselrecht, wenn ein neuer Tatbestand der Versicherungspflicht oder der Versicherungsberechtigung begründet wird (z. B. durch Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses). Manchmal endet die vorhergehende Krankenkassenmitgliedschaft kraft Gesetzes automatisch (z. B. wegen Beendigung des vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses). Das sofortige Wahlrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der neuen Versicherungspflicht/Versicherungsberechtigung (z. B. ab Beschäftigungsbeginn) ausgeübt werden
Muss mich meine gewünschte gesetzliche Krankenkasse annehmen?
Ja, grundsätzlich muss jede Kasse, welche in Deinem Bundesland agiert ist, Dich als Mitglied akzeptieren – losgelöst von Deinem Alter oder laufenden Behandlungen. Ausnahmen könnten im Einzelfall fehlende Versicherungszeiten oder Krankenkassenschulden sein.
Doch lieber in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?
Wer kennt es nicht? Privatpatienten werden beim Arzt bevorzugt behandelt, erhalten schneller Termin und werden auch zügiger aufgerufen. Das stimmt! Dies liegt daran, dass Ärzte mit privaten Krankenkassen anders und auch mehr abrechnen können. So haben sich inzwischen beispielsweise bei Zahnarztpraxen Ärzte rein auf die Behandlung von Privatpatienten spezialisiert. D.h. GKV Patienten werden erst gar nicht behandelt, weil diese Ärzte nicht mit der GKV abrechnen. Privatversicherte profitieren folglich von den unterschiedlichen Kassensystemen.
Zur PKV wechseln können Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2021 bei 58.050 Euro im Jahr bzw. 4.837,50 Euro im Monat), Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende wechseln. Der Unterschied in der PKV liegt in den Leistungen und der Berechnung der Beiträge. Die privaten Versicherer bieten in der Regel deutlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach biometrischen Faktoren wie dem Alter, der beruflichen Belastung und Vorerkrankungen. Auf diese Weise können Sie deutlich niedrigere, aber auch wesentlich höhere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Der Wechsel in die PKV sollte daher gut überlegt sein, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur nach umfassender Prüfung möglich und ab dem 55. Lebensjahr fast unmöglich. Außerdem sind regelmäßige Beitragserhöhungen bei der PKV eher die Regel als die Ausnahme. Durch solche progressiven Beitragsstrukturen wird die private Krankenkasse besonders schmackhaft gemacht. Gerade in jungen Jahren zahlt man somit bei der PKV teilweise niedrigere Beträge, als in der GKV. Allerdings muss dabei immer bedacht werden, dass die Beiträge im Alter höher liegen und sich nicht an das sinkende Gehalt beispielsweise als Rentner anpassen. Dies bedeutet, dass gerade selbstständige als Privatversicherte im hohen Alter Probleme bekommen können, wenn sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können.
Wer als gesetzlich Krankenversicherter dennoch in den Genuss einiger Zusatzbehandlungen kommen will, welche sonst nur Patienten aus der PKV vorbehalten sind, für den lohnt sich ein Blick auf diverse Krankenzusatzversicherung. im folgenden Formular kannst Du eine Anfrage platzieren und wirst in kürzester Zeit von einem Berater angerufen, der Dich zum Thema Krankenzusatzversicherungen berät. Dies können Versicherungen zum Zahnzusatz, Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung, Einzelbettzimmer im Krankenhaus und viele weitere Optionen sein.
Alles was Du zur gesetzlichen Krankenversicherung wissen musst
In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die meisten Bürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Die GKV garantiert allen Mitgliedern und versicherten Familienangehörigen eine umfassende medizinische Versorgung. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen rund 100 gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit dem 01. Januar 2015 hat sich für gesetzlich Versicherte in Deutschland einiges getan. Seit diesem Datum können 1. Januar die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihre Beiträge wieder individuell festlegen. Das ermöglicht den gesetzlich Versicherten nicht nur die Möglichkeit, inzwischen die Krankenkasse unkompliziert (online) ohne viel Bürokratie die Krankenversicherung zu wechseln, vielmehr lassen sich jetzt auch die Krankenkassenbeiträge vergleichen, sodass man direkt zur günstigsten Krankenkasse wechseln kann. Allerdings sollten Versicherte, die über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken, jedoch auch auf die angebotenen Leistungen der Kassen achten. Denn auch wenn die Grundversorgung gesetzlich festgelegt ist, können sich bei den freiwilligen Leistungen erhebliche Unterschiede ergeben. Das bedeutet, wer eine erweiterte oder erhöhte gesundheitliche Versorgung bedarf, ist gut geraten, die vielen unterschiedlichen freiwilligen Leistungen der einzelnen Kassen sorgfältig auf seine persönlichen Bedürfnisse hin zu überprüfen und zu vergleichen.
Wer ist in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert?
Angestellte Beschäftigte, dessen Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (aktuell: 64.350 Euro brutto im Jahr) verdienen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie Studierende haben unabhängig vom Einkommen die Wahl zwischen den beiden Versicherungsarten gesetzlich oder privat versichert zu sein. Darüber hinaus gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die kostenlose Familienmitversicherung. Diese sichert Kinder und Partner von Kassenpatientinnen kostenlos ab, sofern diese kein Einkommen über 435 Euro monatlich oder 450 Euro beim Minijob erzielten.
Was sind die größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland?
Im Jahr 2021 war die Techniker Krankenkasse (TK) mit 10,8 Millionen Mitgliedern die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Sie hatte mehr Mitglieder als die Barmer (früher Deutsche BKK und Barmer) mit 8,75 Millionen oder die DAK Gesundheit mit 5,5 Millionen. Auf den Plätzen vier und fünf folgen die beiden größten AOKs aus Bayern und Baden-Württemberg mit 4,59 bzw. 4,52 Millionen Mitgliedern. Insgesamt gab es in Deutschland 105 gesetzliche Krankenkassen.
Die Zahl der Krankenkassen hat sich seit der Einführung des gestuften Gesundheitssystems in den neuen Bundesländern im Januar 1991 durch einen kontinuierlichen Fusionsprozess kleinerer Kassen, die aus eigener Kraft nicht mehr wettbewerbsfähig waren, um überleben zu können, um mehr als 90 Prozent verringert.
Ziele und Solidarsystem gesetzliche Krankenkasse
Ziel aller gesetzlichen Kassen ist es, den Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern – und zwar mit gleichem Recht. Das System wird nach dem Solidaritätsprinzip durch Beiträge der Mitglieder finanziert. Dabei kommt es nicht auf ein individuelles Risiko an, sondern ausschließlich auf die Wirtschaftskraft der Versicherten. Daher erhalten alle Mitglieder einer GKV dieselbe Grundversorgung unabhängig davon, welcher Krankenkasse sie angehören. Die Leistungen der GKV sind in einem Leistungskatalog festgehalten. Dieser stellt eine medizinische Grundversorgung sicher, zu der verschiedene Präventionsmaßnahmen wie z.B. Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen gehören. Darüber hinaus haben die GKV die Möglichkeit, freiwillige Zusatzleistungen anzubieten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um prophylaktische oder naturheilkundliche Behandlungsmethoden, die sonst nicht erstattet werden. Immer mehr Krankenkassen gehen inzwischen auch zu Bonusprogrammen über, als ein Mittel der Abgrenzung zu anderen Kassen und um seinen Mitgliedern mehr Leistungen anbieten zu können. Ein Blick auf diese Zusatz- und Bonusleistungen lohnt sich individuell für jeden. Diese Leistungen können stark variieren. Solche Zusatzleistungen können beispielsweise beinhalten: Zahlung oder Zuzahlung zu Zahnersatz, (Teil-)Kostenübernahme Akupunktur, Übernahme von Impfungen, die nicht durch die Regelversorgung abgedeckt sind und viele mehr.
Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Kassen?
Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Beruf ab. Der Grundbeitrag zur Krankenversicherung für Angestellte beträgt 14,6 % des Brutto-Einkommens.
Zusätzlich zu diesem Grundbetrag können Kassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt meist zwischen 0,39% und 2,5%. Dies macht folglich einen Unterschied von 2,11%. Bezogen auf ein Jahresgehalt von 40.000 € lassen sich also durchaus 840 € jährlich sparen, vergleicht man den günstigsten und den teuersten Krankenkassenzusatzbeitrag.